Intelligentes Track-and-Trace liefert mehr Transparenz in der Lieferkette

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz endet die Verantwortung von Unternehmen nicht mehr an der eigenen Werksausfahrt oder den Ladetoren. Es umfasst die gesamte Supply Chain und stellt Unternehmen bei der Dokumentation somit vor grundlegende Herausforderungen. Eine Lösung kann das Ident Gate System (IGS) von SICK bieten. Das neue System erfüllt die grundlegenden Anforderungen und geht noch darüber hinaus. Mithilfe vielfältiger Sensoren von SICK zur Objekterfassung, Warenidentifikation und Richtungserkennung trägt es zu mehr Transparenz im Warenein- und -ausgang bei.

  • von SICK AG
  • April 18, 2024
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  • Intelligentes Track-and-Trace liefert mehr Transparenz in der Lieferkette
    Intelligentes Track-and-Trace liefert mehr Transparenz in der Lieferkette
  • Erfassung per Barcode, 2D-Code oder RFID, bei Bedarf mit Bewegungsrichtung sowie Lieferavis oder Ladeliste
    Erfassung per Barcode, 2D-Code oder RFID, bei Bedarf mit Bewegungsrichtung sowie Lieferavis oder Ladeliste

Das Ident Gate System (IGS) schafft transparente Logistik- und Lieferketten und damit die Möglichkeit, diese weiter zu optimieren. Darüber hinaus kann das Smart Gate Unternehmen helfen, den Wareneingang durch eine automatische Liefer-Avis-Kontrolle zu optimieren, im Warenausgang und Versand Fehler wie Falschverladungen zu vermeiden oder auch Sicherheitsanforderungen umzusetzen.

High-Tech-Identportal mit ERP-Anbindung

Das IGS wird zur Objekt- und Warenidentifikation an Verladetoren, internen Hallenübergängen und anderen für die Aufzeichnung von Materialbewegungen relevanten Stellen eingesetzt. Die Größe des Portals ist flexibel zu dimensionieren, sodass Stapler und Ladungen unterschiedlicher Höhe und Breite darunter hindurchfahren können. Der modulare Ansatz ermöglicht es zudem, Technologien miteinander zu kombinieren. Zum Identifizieren von Barcodes oder 2D-Codes werden Kameras eingesetzt. Bei Bedarf kann das Portal durch ein pulklesefähiges RFID-Schreib-/Lesegerät in UHF-Technologie mit integrierter Antenne ergänzt oder ersetzt werden. Mithilfe von 2D-LiDAR-Sensoren ist zudem eine zuverlässige Richtungserkennung und Lesertriggerung möglich. Wenn zusätzlich eine Volumenerfassung oder die Feststellung des Überstands der Ladung (Ladungsträgerklassifizierung und -zählung) benötigt wird, können 3D-Snapshot-Kameras ergänzt werden. Eine einfache Ampelanzeige zeigt dabei übersichtlich den Betriebszustand. Optional besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines Touch-Displays, das detaillierte Informationen zur Sendung visualisiert und gleichzeitig eine Bearbeitung ermöglicht. Zusätzlich liefert die Middleware des IGS per Graphical User Interface (GUI) einen Überblick über den Warenfluss. Durch eine lückenlose Integration kann das System die aufgenommen Daten in das übergeordnete Enterprise Resource Planning (ERP)-/Warehouse Management System (WMS)- oder Cloudsystem übertragen oder selbstständig abgleichen. Darüber hinaus erlaubt die modulare Konzeption des IGS eine Vielzahl von kunden- und einsatzspezifischen Hardware- und Softwareanpassungen auf Maß. 

Kontaktlose und störungsfreie Identifikation in Echtzeit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft in Deutschland eine große Zahl lokal und global agierender Unternehmen. Aktuell besonders betroffen von gesetzeskonformer Transparenz im Materialfluss sind das Marktsegment „Handel und Discount“ sowie Automobilunternehmen und TIER-Zulieferer. Hier kommt das IGS vorrangig zum Einsatz. Im Betrieb wird das IGS-Portal entweder manuell über einen Lieferauftrag, per Software oder durch die Sensorik gestartet. Die Basisdaten zur eintreffenden oder der zu versendenden Waren werden vom kundenseitigen IT-System in der IGS-Software bereitgestellt. Darunter fallen gekennzeichnete Objekte, Waren, Paletten, Klein- und Sonderladungsträger oder sonstige Transporthilfsmittel. Alle werden per Barcode, 2D-Code oder RFID identifiziert, bei Bedarf in ihrer Bewegungsrichtung erfasst, mit dem Lieferavis oder der Ladeliste abgeglichen, synchronisiert und per GUI angezeigt

Dabei ist sichergestellt, dass ausschließlich Objekte erfasst werden, die durch das IGS transportiert werden. Ausgenommen sind Waren oder Ladungen, die in der Nähe abgestellt sind oder im Querverkehr transportiert werden sowie Personen, die durch das Portal hindurchlaufen. Der Vereinnahmungs- oder Verladestatus wird dem Bedienpersonal vor Ort angezeigt. Genauso wie Fehlermeldungen (zum Beispiel Falschverladungen oder Mengenabweichungen), die auf einen möglichen Diebstahl hinweisen können. Ist die Vereinnahmung, Übernahme oder Verladung der Ware abgeschlossen, wird dies quittiert und der Auftrag abgeschlossen. Innerhalb eines Gebäudekomplexes können beliebig viele IGS betrieben werden, so auch entlang Verladerampen mit mehreren Toren. Die Systeme beeinflussen sich gegenseitig nicht und können auf einfache Weise in IT-Strukturen integriert und vernetzt werden. Damit unterstützen sie auch die zunehmende Digitalisierung in innerbetrieblichen und logistischen Transportprozessen.

Hintergrund zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten zwingt Unternehmen – über den anhaltenden Fachkräftemangel hinaus – dazu, Prozesse auch in der Logistik zu überdenken und weiter zu automatisieren. Dieses sogenannte Lieferkettengesetz trat ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft. Seit dem 1. Januar 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten, die nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich gelten, sondern auch für das Handeln von Vertragspartnern und Zulieferern. All dies ist in einer regelmäßigen Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement zu dokumentieren.